Das Beste aus der Klassenarbeitskiste (Folge 9103)

 

Aus dem Bereich Rechts- und Geschäftsfähigkeit / Verträge wurde in einer Berufsschulklasse u. a. eine aus Sicht der Lehrkraft auch mit dem gesunden Menschenverstand zu lösende Aufgabe gestellt:

Bitte beurteilen Sie die folgende Fallsituation:

 
Der 17-jährige Tim vereinbart mit dem überregional tätigen Dealer Joe van de Haag die Lieferung von 500g Marihuana. Tim leistet eine Anzahlung von 10% des vereinbarten Kaufpreises. Eine Woche später verweigert Tim aufgrund einer Lungenentzündung die Annahme der bestellten Ware und will seine Anzahlung zurück. Joe besteht auf Einhaltung des Vertrages.
 
 
Erschreckende Antwort von Nadja (Name geändert), die Marihuana wie den Kauf eines Mofas behandelt:
„Der 17-jährige Tim ist beschränkt geschäftsfähig und benötigt die Zustimmung der Eltern. Erst dann ist der Vertrag gültig, vorher ist er schwebend unwirksam. Tim kann die Annahme der Ware verweigern und seine Anzahlung zurück verlangen, da der Vertrag ohne die Einwilligung der Eltern nichtig ist“.
 
Kurz-Antwort von Jessica (Name geändert), die ignoriert, was „es“ ist, aber offenbar ein Gefühl für Preise hat:
„Der 17-jährige Tim muss den Vertrag nicht einhalten, weil er es sich von seinem Taschengeld nicht leisten könnte (siehe § 110 BGB, Taschengeldparagraph).“
 
Zuerst richtig, hat sich Wiebke (Name geändert) dann mit dem betreffenden EU-Land vertan:
 
„Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig, da es gegen gesetzliche Verbote verstößt.“ [Anm. Redaktion: Endlich! Die Lösung!]  „Mit Drogen von über 500g darf nicht gehandelt werden!“
[Ach du je, ein böses Foul! Unter 500g wohl schon, was?!]

„Dazu kommt, dass Tim gerade mal 17 Jahre ist, er ist also noch beschränkt geschäftsfähig.....".[bla bla bla, schnarch!]
"Er kann seine Anzahlung zurück verlangen.“

[Zur Korrektur musste sich die betreffende Lehrkraft dann selbst einen legalen holländischen Schnaps einschenken.].
Zum Glück haben die anderen Schüler und Schülerinnen der Klasse ihre Argumentation auf folgenden, richtigen Sachinhalt gestützt:
 
Es handelt sich um ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot (hier das Betäubungsmittelgesetz) verstößt (siehe § 134 BGB). Es ist von Anfang an ungültig (nichtig). Daher ist die Geschäftsfähigkeit der beiden Vertragspartner unerheblich. Joe muss Tim (bzw. dessen Erziehungsberechtigten) das Geld zurückgeben (Zivilrecht). Außerdem haben beide mit Strafverfolgung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu rechnen (Strafrecht).
Um es noch mal klar zu stellen: Der Besitz der selbst kleinsten Menge von Marihuana war in Deutschland schon immer verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Geschwätzt wird viel – maßgeblich ist das Gesetz!
Wenn Sie ebenfalls Kurioses aus der Schüler- oder Lehrer-Welt in Dateiform zu Hause vorliegen haben, senden Sie es bitte an kurios@berufskolleg-wesel.de und Ihr Beitrag kann morgen schon hier publiziert sein.
 

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